Nach einem Unfallschaden ist man meist glücklich, wenn das geliebte Fahrzeug wieder vollständig und ordnungsgemäß instandgesetzt wurde, so dass vom Schaden nichts mehr zu sehen ist. Doch wie wird die ordnungsgemäße Instandsetzung denn überhaupt nachgewiesen? Sofern Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren haben lassen, erhalten Sie in der Regel eine Rechnung, aus der die Durchführung der Sach- und fachgerechten Reparatur hervorgeht. Doch es gibt auch Fälle, in denen es empfehlenswert ist, eine Reparaturbestätigung durch einen KFZ Sachverständigen erstellen zu lassen zb. bei der Reparatur in Eigenregie.
Ansprechpartner
KFZ Gutachter / Sachverständigen Büro
Harald Paulheim
Grüner Weg 11
89358 Kammeltal
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