Kostenvoranschlag

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Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist immer dann sinnvoll, wenn Sie einen unverschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug haben und ein Gutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint.

Dieses gilt z. B. für Klein- oder Bagatellschäden. Die Definition, bis wann es sich um einen Bagatellschaden handelt, ergibt sich aus der herrschenden Rechtssprechung, die derzeit die Grenze bei ca. 750 Euro (BGH) definiert. Es erscheint somit sinnvoll bis ca. 750 Euro einen neutralen Kostenvoranschlag zu erstellen. Genau dieses können wir in diesem Fall für Sie tun.

Bei Schadenssummen über ca. 750 Euro kann evtl. ein Schadensgutachten notwendig sein kann. Ein Schadensgutachten enthält dann alle weiteren schadensrelevanten Positionen wie Wertminderung, Reparaturdauer oder Nutzungsausfall etc. Besteht die Möglichkeit, dass ein Fahrzeug bereits die Grenze zum wirtschaftlichen Totalschaden innerhalb der Bagatellschadensgrenze erreicht, ist aus Gründen der Wertfeststellung für das Fahrzeug die Erstellung eines Gutachtens ohnehin zu empfehlen.